

| Höhenausgleichsmatte für den gewerblichen und privaten Einsatz im Innen- und Außenbereich (Wand & Boden) |
Art. |
Nennmaß |
Herstellmaß |
m² |
Paket |
Palette |
Beanspr.-Gruppe |
Berechn.-Einheit |
Preisgruppe |
0002 |
30 x 60 cm |
316 x 632 x 2,5 mm |
5 Bahnen |
5 Bahnen |
1 m² |
909 |

Eigenschaften:
- Höhenausgleichend
- Speziell unter kleinformatigen Belägen
- Kein Hohlklang
- Hohe Haftzugfestigkeit
Produktbeschreibung:
Jasba-NIVELLA ist eine spezielle Höhenausgleichsmatte zur idealen Kombination der Jasba Mosaike (6,5 mm) mit den angebotenen Wand- und Bodenfliese (8mm). Hohe Haftzugwerte sowie Biege-, Zug- und Druckfestigkeit sind prägnante Leistungsmerkmale dieser Höhenausgleichsmatte.
Untergründe:
Untergründe, auf denen Jasba-NIVELLA zum Einsatz kommen soll, müssen grundsätzlich auf Ebenheit, Tragfähigkeit und Oberflächenfestigkeit geprüft werden. Höhenversätze sind auszuschließen. Haftungsmindernde Schichten sind durch Schleifen zu entfernen. Grundierungen, abgestimmt auf Untergrund, Verlegemörtel bzw. Ausgleichsschichten sind gegebenenfalls vorzusehen. Ausgleichsspachtelungen, Höhenausgleiche sind vor dem Verlegen der Höhenausgleichsmatte auch für die angrenzenden Beläge herzustellen. Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe sind durch entsprechende Abdichtungsmaßnahmen zu schützen.
- Zementäre Untergründe wie Estriche, Beton mind. 28 Tage alt, junge Estriche nach Begehbarkeit bis 7 Tage
- Calciumsulfatestriche mit Restfeuchten <1%
- Gussasphaltestriche
- Magnesia/Steinholzestriche
- Heizestriche
- Trockenestriche
- Alte, feste keramische Beläge
- Alte Natursteinbeläge
- Gipskartonplatten
- Faserzementplatten
- Putze
Technische Daten:
Breite: 316 mm - Länge: 632 mm
Stärke: 2,5 mm - Farbe: Blau
Brandklasse: B2
Verkehrslast bis: 2 KN/m² (Kategorie A1-B1)
Punktlast für Fliesen im Format 1 x 1 cm: Nicht größer als 0,25 KN/cm² (entspricht ca. 25 kg/cm²)
Lotrechte Nutzlasten für Decken nach DIN 1055-3 (Auszug) |
||||
Kategorie |
Nutzung |
Beispiele |
Flächenlast |
Einzellst |
A1 |
Spitzböden |
Dachraum bis 1,8 m |
1,0 |
1,0 |
A2 |
Wohn-und |
Räume mit ausreichender Querverteilung der Lasten wie Räume und Flure in Wohngebäuden, Hotelzimmern, sowie Bettenräume in Krankenhäusern |
1,5 |
- |
A3 |
wie A2, aber ohne ausreichende Querverteilung |
2,0 |
1,0 |
|
B1 |
Büro, Arbeitsflächen |
Flure in Bürogebäuden, Büroflächen, Stationsräume, Aufenthaltsräume einschl. der Flure, Kleinviehställe |
2,0 |
2,0 |
Verlegeanleitung
Höhenausgleichsmatte für den gewerblichen und privaten Einsatz im Innen- und Außenbereich (Wand & Boden)
Verarbeitung:
Auf den vorbereiteten Untergrund geeigneten Fliesenkleber nach DIN 12004 C2 und DIN EN 12002 S1 auftragen. Die Matten der Jasba-NIVELLA werden auf das erforderliche Maß zugeschnitten und vollflächig in den zuvor aufgetragenen Kleber eingebettet und dicht gestoßen. Der Fliesenkleber wird gleichmäßig in die Vertiefungen (Gitterstruktur) eingespachtelt. Die Gitterhohlräume müssen hierbei überall zu 100% gefüllt werden. Mit der entsprechenden Zahnleiste den Verlegemörtel aufkämmen und das Jasba Mosaik verlegen. Frühestens nach 24 Stunden werden die Flächen mit einem kunststoffvergüteten Fugenmörtel verfugt.
1. Untergründe müssen frei von haftungsfeindlichen Bestandteilen sein. Die Ebenheit muss der DIN 18202 entsprechen. Der Untergrund muss tragfähig und fest sein. Abgestimmt auf den Untergrund ist gegebenenfalls eine Grundierung aufzubringen.
2. Der Zuschnitt der Höhenausgleichsmatten auf das erforderliche Maß erfolgt mit einer kräftigen Schere.

3. Fliesenkleber nach DIN 12004 C2 bzw. 12002 S1 auf den Untergrund auftragen. Zu aufsteigenden Bauteilen sind Einspannungen zu verhindern!

4. Die einzelnen Matten werden dicht gestoßen.

5. Die Höhenausgleichsmatte vollflächig in den klebeoffenen Verlegemörtel bis zur Bodenberührung eindrücken und mit Hilfe eines Reibbretts bzw. einer Andruckwalze andrücken.

6. Die Vertiefungen der Gitterstruktur werden mit Fliesenkleber gleichmäßig und vollständig gefüllt. Mit der auf das Mosaik / die Fliese abgestimmten Zahnspachtel (4 oder 6 mm Zahnung) wird dann der Fliesenkleber frisch in frisch aufgekämmt und die Fliesen eingelegt.

7. Frühestens nach 24 Stunden können die verlegten Fliesen verfugt werden.
8. Bewegungs- und Feldbegrenzungsfugen sind nach den geltenden Regelwerken anzulegen bzw. zu übernehmen.
Achtung:
Die richtige und damit erfolgreiche Anwendung unserer Produkte unterliegt nicht unserer Kontrolle. Eine Gewährleistung kann deshalb nur für die Güte unserer Erzeugnisse im Rahmen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen (eizusehen unter www.jasba.de/impressum.html), nicht aber für die erfolgreiche Verarbeitung übernommen werden. Veränderungen, die einen technischen Fortschritt bedeuten, behalten wir uns vor.
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